FRAG ZERSCH!

Fotocredit cocoeur.ch , Model yogabude.ch

Das Recht am eigenen Bild bei Kindern - ein Thema, worüber wir unbedingt sprechen müssen. Noch herrscht viel zu viel Unklarheiten, was das Posten von Kinderfotos auf Social-Media bewirken kann und wie die rechtliche Lage aussieht. Corinne - Fotografin von Cocoeur und Bärner Mami - setzt sich mit diesem äusserst wichtigen Thema auseinander und möchte gerne Eltern und andere Bezugspersonen aufklären. Ein Gastbeitrag.

Hast du sowas auch schon erlebt? Du bist mit deinem Kind im Zoo und es füttert die Tiere. Plötzlich bemerkst du, dass eine andere Person mit ihrem Handy beginnt Fotos zu machen. Wahrscheinlich (hoffentlich!) will sie nur Bilder der Tiere machen, aber trotz allem bist du dir sicher, dass nun ein Abbild deines Kindes mit diesen Tieren in deren Handy abgespeichert ist. Du überlegst kurz etwas zu sagen, machst es dann aber nicht. Etwas später, auf dem Nachhauseweg, stellt sich eine Mischung aus Wut und Scham ein, als auch ein starkes Bedürfnis es bei der nächsten Gelegenheit anders zu machen. Doch das ist einfacher gesagt als getan. Denn, man will ja nicht kleinlich wirken («Helikopter-Muetter, hä?») und irgendwie ist man ja auch nicht ganz sicher, wie sich die Rechtslage darstellt. Darf man sich überhaupt wehren? Ich sage: «Ja klar, unbedingt!».

Das Recht am eigenen Bild leitet sich aus dem Persönlichkeitsrecht (Art. 28, Abs. 1, ZGB) ab. Weitere Regelungen finden sich im Datenschutzgesetz. Wer eine Person erkennbar abbildet, auch als Teil einer Gruppe, muss deren Erlaubnis einholen. Dasselbe gilt für die Frage der Weiterverwendung und Veröffentlichung des Bildmaterials. Ist man keine Person von öffentlichem Interesse, kann man deshalb auch jederzeit verlangen, dass ein bereits gemachtes Foto oder Video wieder gelöscht wird, oder sich mittels Zivilklage wehren.

Bis Kinder urteilsfähig sind, ist es die Pflicht der Eltern dieses und andere Persönlichkeitsrechte zu schützen. Wie sollen wir das Recht am eigenen Bild unserer Kinder jedoch wahren, wenn andere sich nicht daran halten («Frag doch eifach zersch bevor es Foto machsch!»)? Personen können grundsätzlich auch rückwirkend von ihrem Recht am eigenen Bild Gebrauch machen und auch eine zuvor gemachte Einwilligung kann widerrufen werden. Eigentlich sollten wir uns also immer fragen, was hält unser zukünftiges erwachsenes Kind davon, wenn wir oder jemand anderes ein Foto von ihm/ihr machen oder sogar ins Internet stellen, vielleicht sogar ein subjektiv peinliches Foto im Kleinkindalter.

«1998 bini us 10jährigi am Brienzersee im Bikini ufm ne Ross vom ne Tourist gfötelet worde. Würum hesch nüt gseit Mami?»

Das dies bis jetzt noch nicht so ein Thema ist, hat wahrscheinlich nur damit zu tun, dass Social-Media immer noch ein verhältnismässig junges Phänomen ist und man zum heutigen Zeitpunkt erst erahnen kann, was an Posts von Kinderfotos problematisch ist (dazu später mehr, denn ein paar Sachen sind heute schon klar).

Fotocredit cocoeur.ch, Model yogabude.ch

Das Posten der eigenen Kinder auf Social-Media oder als Statusbild, Sharenting genannt, ist eine persönliche Entscheidung (no shame!). Als Mutter und professionelle Newborn- Fotografin habe ich mich persönlich dazu entschieden, absolut gar keine Fotos von Kindern zu veröffentlichen, zu teilen, oder zu verschicken, auf welchen sie erkennbar sind. Wenn es um das Fotografieren und Filmen geht, habe ich mir zudem angewöhnt, meine eigenen Kinder jedes Mal zu fragen, ob sie das möchten (change the next generation!). Wenn sie einverstanden sind, achte ich zudem darauf, dass sie nicht in einer peinlichen oder intimen Situation abgebildet sind.

Warum ich das so handhabe? Die beschriebene Rechtslage ist ein Grund - ein wichtiger. Aber… Aufgrund komplizierter Nutzungsbedingungen der Social-Media-Grosskonzerne verliert man auch bei sehr restriktiven Datenschutz-Einstellungen die Kontrolle über seine Daten auf dem Handy. Verwendet man beim Posten zudem scheinbar harmlose Hashtags, wie bspw. #baby, geraten Kinder-Fotos schnell ins Visier von Pädokriminellen und landen auf Plattformen im Darknet. Dasselbe Problem, möglicherweise mit weitaus schlimmeren Konsequenzen, ergibt sich, wenn zusätzlich auch noch Namen und Ortsangaben gemacht werden. Ein weiteres problematisches Phänomen: Kinderfotos werden heutzutage vermehrt auch bei Mobbing-Attacken verwendet.

«Mir aui hei z Recht am eigete Biud u mir aui wei gloubs nid, ds irgendöber frömds es Foto macht vo üs u was weiss ig was mit däm Foto macht.»

Fotocredit cocoeur.ch, Model yogabude.ch

Deshalb möchte ich euch Mut machen, dass ihr euch für das Recht am eigenen Bild eurer Kinder einsetzt. Ein nettes, «Entschuldigung bitte, ich möchte nicht, dass mein Kind fotografiert wird», tut wirklich niemandem weh. Sensibilisiert auch euer Umfeld, die Grosseltern und andere Betreuungspersonen eures Kindes.

Und übrigens dürft ihr Lehrpersonen auch mitteilen, dass ihr nicht nur wollt, dass Fotos von eurem Kind nicht veröffentlicht werden (so wie es meistens auf Anmeldeformularen erfragt wird), sondern auch, dass ihr nicht wollt, dass euer Kind fotografiert werden darf.


Dieser Blog ist in Zusammenarbeit mit Corinne von Cocoeur.ch und Stefanie (Juristin) von Schreibhase entstanden.

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